Die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) des Bundes fordert seit 2016 noch mehr Energieeffizienz bei Neubauten. Doch nicht nur bei einem Neubau müssen die vorgeschriebenen Standards
berücksichtigt werden, auch bei der Modernisierung gelten Austausch- und Nachrüstpflichten sowie „bedingte Anforderungen“, die von Bauherrn zu beachten sind.
Welche Energiesparmaßnahmen notwendig sind um den Nutz- oder Wohnwert eines Gebäudes zu erhöhen ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Wir beraten Sie gerne und führen die energetische
Modernisierung nach EnEV aus.
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